CVJM Landesverband Oldenburg e.V.

Reisekosten / Fahrtkostenersattung

Wer im Auftrag und mit Genehmigung des CVJM Landesverbandes Oldenburg Fahrten im Interesse des Vereins durchführt, kann sich die Reisekosten/Fahrtkosten dafür vom Landesverband erstatten lassen. Die Abrechnung erfolgt über das Reise-/ Fahrtkostenformular. Bei Bahnreisen ist das Papier- oder das Handyticket mit einzureichen. Es gelten die Bestimmungen der niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO).

Abrechnung für Einzelfahrten müssen spätestens drei Wochen nach Ende der Maßnahme beim Landesverband eingereicht sein. 
Sammelabrechnungen (z.B. für Mitglieder des Vorstandes) bis spätestens 20. Dezember des Jahres. 

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