EINLEITUNG
Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen – gleichgültig, ob sie von öffentlichen oder privaten Trägern, von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden – ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen (Vgl. UN-Kinderrechtskonvention, Art. 3 Abs. 1).
Der CVJM Landesverband Oldenburg e. V. sowie die CVJM-Ortsvereine sind als freie Träger der Jugendhilfe gemäß § 3 und § 75 SGB VIII eigenständige juristische Personen. Nahezu alle CVJM Ortsvereine im Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg (ELKiO) stehen in enger Kooperation mit den örtlichen Kirchengemeinden, den Kreisjugenddiensten oder der gesamtkirchlichen Ebene und gestalten dort gemeinsam die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Zum Schutz der uns anvertrauten Menschen hat die Oldenburgische Kirche 2021 ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sowie ein entsprechendes Rahmenschutzkonzept beschlossen. Aufgrund der engen Verbindung zur ELKiO versteht der CVJM Landesverband Oldenburg e. V. – als Verband eigener Prägung – dieses Rahmenschutzkonzept zugleich als Grundlage seiner Arbeit und entwickelt darauf aufbauend ein verbandsspezifisches Schutzkonzept.
Die Eigenständigkeit der CVJM als Träger der Jugendhilfe bedeutet zugleich, dass jeder CVJM innerhalb des Gebietes der Oldenburgischen Kirche entsprechend seiner Einbindung und Kooperation in kirchliche Strukturen ein eigenes Schutzkonzept erarbeiten muss, welches die jeweiligen Besonderheiten vor Ort zu berücksichtigen hat.
Das vorliegende Schutzkonzept gilt für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Verantwortungsbereich des CVJM Landesverbandes Oldenburg e. V. Es versteht sich nicht als starres Regelwerk, sondern als gelebter Ausdruck einer Haltung und einer respektvollen Kultur des Miteinanders. Seine Inhalte werden regelmäßig überprüft und weiterentwickelt – mit dem Ziel, allen anvertrauten Personen größtmöglichen Schutz vor Grenzverletzungen und insbesondere vor (sexualisierter) Gewalt zu bieten.
Der CVJM Landesverband Oldenburg e. V. wurde bei der Erarbeitung dieses Schutzkonzeptes von externen Fachkräften begleitet, die als „insoweit erfahrene Fachkräfte“ nach § 8a SGB VIII die Inhalte mit fachlicher Expertise und einem objektiven Blick von außen unterstützt haben.
LEITBILD
- Grundlage der Arbeit
Die Arbeit des CVJM Landesverbandes Oldenburg geschieht auf Grundlage der Pariser Basis des CVJM-Weltbundes von 1855. Der CVJM entstand als Gemeinschaft junger Männer, steht heute jedoch allen Menschen offen – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter oder sozialem Hintergrund. - Wertschätzung und Sicherheit
Im CVJM erfährt jede Person Annahme, Respekt und Wertschätzung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Der CVJM schafft sichere Räume, in denen alle so sein dürfen, wie sie sind. Wir orientieren uns in unserem Handeln an der im deutschen CVJM miteinander beschlossenen Willkommenskultur[1], in der jede Form von Gewalt, Ausgrenzung, Rassismus, Diffamierung oder Diskriminierung nicht geduldet wird. - Glaube und Freiwilligkeit
Im CVJM erleben Menschen die Liebe Gottes durch persönliche Zuwendung und Begleitung. Sie werden eingeladen, den Glauben an Jesus Christus kennenzulernen und zu leben. Freiwilligkeit ist dabei ein zentrales Prinzip der CVJM-Arbeit. - Ganzheitliche Förderung
Der CVJM verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Teilnehmende und Mitarbeitende werden ermutigt, ihre Begabungen und Fähigkeiten zu entdecken und weiterzuentwickeln. In den vielfältigen Angeboten der Jugend- und Verbandsarbeit lernen sie, Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen. - Ehrenamt und Zusammenarbeit
Ehrenamtliches Engagement ist ein wesentlicher Bestandteil der CVJM-Arbeit. Ehren- und Hauptamtliche wirken partnerschaftlich und gleichberechtigt zusammen, um gemeinsam die Ziele des Verbandes umzusetzen. - Verwurzelung im Glauben
Der CVJM ist Teil der weltweiten Gemeinde Jesu Christi. Alle Mitarbeitenden sind im Glauben an Jesus Christus miteinander verbunden. Die missionarische Arbeit des CVJM zielt darauf ab, Gottes Wort in zeitgemäßer Weise zu verkündigen, Menschen zu Christus einzuladen und aktiv an der kirchlichen Jugendarbeit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg mitzuwirken. - Demokratie und Verantwortung
Der CVJM Landesverband Oldenburg ist ein demokratisch verfasster Jugendverband. Er vertritt die Interessen junger Menschen und fördert sie in der Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung. Gegenüber Kirche und Staat versteht er sich als Interessenvertretung seiner Ortsvereine und ihrer ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden. - Vernetzung und globale Perspektive
Der CVJM ist regional, national und international vernetzt. Diese Vielfalt ermöglicht jungen Menschen Begegnung, Austausch und gemeinsames Lernen. Der Verband ermutigt sie, sich für ein gerechtes und friedliches Zusammenleben in der Welt einzusetzen.
[1] https://www.cvjm.de/website/de/cv/ueber-uns/was-ist-der-cvjm-/grundsatzpapiere/willkommenskultur-im-cvjm
VERHHALTENSKODEX
Ausgehend von den Leitsätzen und dem damit verbundenen Selbstverständnis haben die ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden des CVJM Landesverbandes Oldenburg e. V. diesen Verhaltenskodex partizipativ entwickelt.
Er dient als verbindliche Grundlage für den achtsamen, respektvollen und sicheren Umgang miteinander – in allen Bereichen der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Zur Orientierung wurde ein sogenanntes Ampelsystem eingeführt:
- Grün: erwünschtes und angemessenes Verhalten
- Gelb: Verhalten, das nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt ist
- Rot: Verhalten, das unter allen Umständen verboten ist
Dieses Ampel-System bezieht sich in erster Linie auf personenbezogene Risiken, wie das Verhalten von ehren- oder hauptamtlichen Mitarbeitenden, gilt aber ebenso für alle Teilnehmenden und Mitwirkenden im Verband. Damit allen benannten Gruppen die Inhalte dieses Verhaltenskodexes auch bekannt sind, soll dieser als Grundlage und Denkimpuls bei der Erarbeitung von Seminar- oder Maßnahmenregeln zum Umgang untereinander eingebunden werden. Aus diesem Grundsatz entsteht die Verpflichtung, dass für Ortsvereine, Seminare und Maßnahmen noch Konkretisierungen des vorliegenden Verhaltenskodex erfolgen müssen.
Alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden verpflichten sich, die folgenden Regelungen verbindlich anzuerkennen und im Rahmen ihrer Tätigkeit umzusetzen.
Erwünschtes und erlaubtes Verhalten (Grüner Bereich)
- Achtsamer Umgang:
Jede Person wird in ihrer Individualität wahrgenommen und respektiert. Persönliche Gespräche und Austausch erfolgen freiwillig und in einem angemessenen zeitlichen und räumlichen Rahmen (Dauer, Raumgestaltung, Atmosphäre, …) , der sowohl Raum für Beziehungspflege als auch für sachliche Arbeit lässt. - Respektvolle Kommunikation:
Meinungsäußerungen sind jederzeit willkommen, sofern sie respektvoll und wertschätzend erfolgen. Kommunikation geschieht gewaltfrei und orientiert sich an den Grundsätzen der Gewaltfreien Kommunikation nach Marshall Rosenberg[1]. - Selbstbestimmte Nähe und Distanz:
Jede Person entscheidet selbst, welche Form der Begrüßung oder Verabschiedung sie als angenehm empfindet. (z. B. Handschlag, Lächeln, Umarmung) und demnach anbieten oder annehmen möchte. Diese Entscheidung wird stets respektiert. - Einvernehmliche Körperkontakte:
Körperkontakte sind erlaubt, sofern sie im gegenseitigen Einverständnis stattfinden und nicht gegen die Grundsätze (roter Bereich) des Verhaltenskodexes verstoßen. - Transparente Information:
Entscheidungen und Beschlüsse werden innerhalb des Vorstandes transparent kommuniziert – insbesondere, wenn einzelne Mitglieder bei Sitzungen abwesend waren oder Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst wurden.
Rollenverständnis
- Mitarbeitende reflektieren regelmäßig während und mindestens einmal nach jeder Maßnahme ihr eigenes Handeln sowie das Verhalten anderer, die in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind.
Hilfreiche Reflexionsfragen sind z. B.:- Führt ein bestimmtes Verhalten zu Irritationen – und warum?
- Entspricht mein Auftreten den Werten, Normen und Erwartungen meiner Rolle?
- Wurden Grenzen überschritten – bewusst oder unbeabsichtigt?
- Um Raum für Austausch und Reflexion zu schaffen, ist auf jeder Vorstandssitzung ein fester Tagesordnungspunkt vorgesehen, in dem entsprechende Beobachtungen und Erfahrungen besprochen werden können.
Nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt (Gelber Bereich)
- Kommunikation außerhalb der offiziellen Kanäle:
In dringenden Fällen dürfen Nachrichten über Messenger-Dienste außerhalb des offiziellen Kommunikationstools ausgetauscht werden. Voraussetzung ist, dass der Austausch den Schutz der persönlichen Daten der betroffenen Personen wahrt. Über Inhalt und Verlauf ist anschließend zeitnah im offiziellen Kanal zu informieren. - Vier-Augen-Gespräche:
Solche Gespräche sind in begründeten Fällen möglich. Die Rahmenbedingungen (Ort, Tür auf/zu, Platzwahl) werden gemeinsam festgelegt und dokumentiert. - Angemessene Kleidung:
Generell gilt einander respektvoll zu begegnen. Dazu gehört auch die Auswahl der Kleidung, die weder anstößig noch anderen Personen gegenüber verletzend sein soll. Insbesondere aber bei Aktivitäten wie Sport- oder Schwimmangeboten ist auf Kleidung zu achten, die primäre Geschlechtsmerkmale vollständig bedeckt. - Körperkontakt in Notsituationen:
Körperliche Berührungen sind bei Erste-Hilfe-Leistungen oder Gefahrenabwehr erlaubt. 1:1-Situationen sollen nach Möglichkeit vermieden werden; weitere Personen sind, sofern möglich, hinzuzuziehen. - Private Beziehungen:
Personen in einer privaten Beziehung sollten nach Möglichkeit nicht in einem hierarchischen Verhältnis (z. B. Leitung – Mitarbeitende) innerhalb von Freizeiten oder Gremien tätig sein. Lässt sich dieses nicht vermeiden, so ist Transparenz darüber herzustellen und entsprechende Verhaltensregelungen der Beteiligten zu klären. - Autofahrten:
Gemeinsame Autofahrten zwischen Ehren- und Hauptamtlichen sind in Ausnahmefällen erlaubt. Bei Fahrten mit Kindern und Jugendlichen bleibt der Beifahrersitz in der Regel frei. Jede gemeinsame Fahrt ist im Vorfeld oder unmittelbar danach transparent zu kommunizieren.
Rollenverständnis
- Ehren- und hauptamtlich Mitarbeitende können in mehreren Rollen gleichzeitig handeln (z. B. als Vorstandsmitglied im Ortsverein und im Landesverband). In solchen Fällen ist ein offener Umgang mit möglichen Rollenkonflikten wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Auf jeder Vorstandssitzung ist unter dem Punkt „Ampel“ Raum für den Austausch solcher Themen vorgesehen.
Unter allen Umständen verboten (Roter Bereich)
- Übergriffe und Gewalt:
Jegliche Form von Körperkontakt im Intimbereich ist strikt verboten. Körperliche Berührungen gegen den Willen einer Person sind untersagt. - Vertraulichkeit:
Das Weitergeben sensibler Informationen oder Inhalte aus Vorstandssitzungen an Außenstehende ist untersagt, insbesondere wenn diese personenbezogene oder vertrauliche Daten enthalten. - Datenschutz:
Persönliche Daten dürfen ohne ausdrückliches Einverständnis der betroffenen Person nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstöße dagegen sind auch datenschutzrechtlich relevant. - Social Media & Bildveröffentlichungen
Es dürfen keine Beiträge veröffentlicht werden, die den eigenen oder den Ruf oder die Würde eines anderen Menschen schädigen. Es darf nichts veröffentlicht werden, ohne dass die abgebildete Person das (schriftlich) erlaubt hat. Dort, wo das Recht am eigenen Bild nicht greift, darf der Inhalt dem Grundsatz der Schädigung von Ruf oder Würde nicht
widersprechen. Der Vorstand beauftragt Personen, die darauf achten, dass die oben genannten Grundsätze eingehalten werden. - Sexualisierte oder diskriminierende Kommunikation:
Jede Form von sexualisierter, gewaltvoller, diskriminierender, diffamierender oder rassistischer Kommunikation – verbal, paraverbal oder nonverbal – wird abgelehnt und ist zu unterbinden. - Kleidung:
Das Tragen von Kleidung mit aufdringlichen oder diskriminierenden, diffamierenden, rassistischen, provozierenden, blasphemischen oder höhnischen Aufdrucken ist zu unterlassen.
Rollenverständnis
- Handlungen, die dem CVJM Landesverband oder seinen Mitgliedern körperlichen, seelischen oder materiellen Schaden zufügen, sind verboten. Dies gilt insbesondere für jegliche Art von Übergriffen gegenüber Schutzbefohlenen.
Der Verhaltenskodex dient als Grundlage für ein sicheres, respektvolles und vertrauensvolles Miteinander im CVJM Landesverband Oldenburg e. V.
Er soll Mitarbeitende in ihrem Handeln stärken, Orientierung bieten und eine Kultur der Achtsamkeit fördern, in der jede Person Verantwortung für sich und andere übernimmt.
[1] https://www.gfk-info.de/was-ist-gewaltfreie-kommunikation/
POTENZIAL- & RISIKOANALYSE
Hinweis: Dies ist nur eine Zusammenfassung der Potential- und Risikoanalyse des Schutzkonzeptes. Der gesamte Text ist der Langversion des Schutzkonzeptes unter dem Punkt „DOWNLOADS“ zu entnehmen.
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Neben den personenbezogenen Risiken, die sich aus individuellem Verhalten ergeben können, identifiziert der Vorstand des CVJM Landesverbandes Oldenburg e. V. weitere Gefährdungsrisiken, die aus Maßnahmen, Rollen, örtlichen Gegebenheiten oder strukturellen Rahmenbedingungen entstehen können.
Diese werden in drei Kategorien unterschieden:
- Personenbezogene Gefährdungsrisiken– Risiken, die aus dem Verhalten von Personen im Verband entstehen können.
- Örtliche Gefährdungsrisiken– Risiken, die sich aus den baulichen oder organisatorischen Gegebenheiten eines Ortes ergeben.
- Strukturelle Gefährdungsrisiken– Risiken, die durch Aufbau, Entscheidungswege und Strukturen des Verbandes entstehen können.
Ziel der Risikoanalyse
Die Risikoanalyse soll helfen, mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Verantwortlichkeiten klar zu benennen und präventive Maßnahmen einzuleiten, um erkannte Faktoren zu minimieren.
Sie ist Teil eines kontinuierlichen Prozesses, der regelmäßig überprüft und an aktuelle Entwicklungen angepasst wird.
Der CVJM Landesverband Oldenburg e. V. versteht diesen Prozess als Ausdruck seiner Verantwortung gegenüber allen anvertrauten Menschen – mit dem Ziel, sichere Räume des Glaubens, der Begegnung und der persönlichen Entwicklung zu schaffen.
1. Personenbezogene Gefährdungsrisiken
1.1 Leitung von Freizeiten, Seminaren, Schulungen und Maßnahmen
Leitungsverantwortung bedeutet, die Maßnahme, die Teilnehmenden, das Team, Drittpersonen und die Örtlichkeit im Blick zu behalten und sicherzustellen, dass Inhalte und Durchführung im Einklang mit dem Schutzkonzept stehen. Leitung erfordert Verantwortungsbewusstsein und Erfahrung, da Entscheidungsbefugnisse immer auch Macht und ein Machtgefälle bedeuten. Wo Macht besteht, besteht auch das Risiko des Missbrauchs – deshalb sind Vertrauen und Transparenz unverzichtbar.
Der CVJM Landesverband Oldenburg gibt verbindliche Rahmenbedingungen vor:
- Leitung möglichst aus mindestens zwei Personen, divers besetzt (Ausnahme: organisatorisch bedingte gleichgeschlechtliche Leitung)
- Mindestalter: 18 Jahre
- Kenntnis des Schutzkonzepts und Nachweis einer Basisschulung (alle drei Jahre auffrischen)
- Gültige Juleica
- Aktuelles erweitertes Führungszeugnis (alle drei Jahre im Ehrenamt, alle fünf Jahre im Hauptamt)
- Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als drei Jahre)
- Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung
Übergangsfrist bis 31.12.2026:
Die genannten Anforderungen gelten zunächst als Soll-Vorgaben, ab 2027 verbindlich.
Teamende (ab 2027):
- Unter 16: Schutzkonzept kennen, Basisschulung, Selbstverpflichtung
- Unter 18: wie oben + Juleica (oder beantragt)
- Ab 18: wie oben + Führungszeugnis
Auch für Teamende gilt bis Ende 2026 eine Übergangsregelung mit Soll-Formulierungen.
1.2 Achtsamkeit bei Freizeiten, Seminaren und Maßnahmen mit Übernachtung
Übernachtungen erfordern besondere Sensibilität, da sie Einblicke in die Privatsphäre ermöglichen.
Grundsätze zur Unterbringung:
Nach Möglichkeit übernachten alle Personen in Einzelzimmer; sonst geschlechtergetrennt und altersgerecht (biologisches Geschlecht).
Zimmerwünsche werden berücksichtigt, sofern sie den Grundsätzen nicht widersprechen.
Für Teilnehmende ab 14 Jahren, die sich als genderneutral definieren, kann eine neutrale Unterbringung ermöglicht werden.
Folgende Kombinationen sind ausgeschlossen:Leitungspersonen mit Teilnehmenden oder Ehrenamtlichen
Hauptamtliche mit Teilnehmenden oder Ehrenamtlichen
Leitung bezieht ein Einzelzimmer (Ausnahme: Lebens-/Ehepartner*in); Leitungsteams dürfen Doppelzimmer teilen.Zimmerbesuche zwischen Personen unterschiedlichen Geschlechts sind zwischen Abendprogramm und Frühstück verboten. Dafür sollen Gemeinschaftsräume Begegnungen ermöglichen.
1.3 Seelsorgerliche und vertrauliche Gespräche
Vertrauliche Gespräche sind wertvoll, erfordern aber klare Regeln:
Vor Beginn informiert die seelsorgende Person die Leitung oder Hauptamtliche über Ort, Beteiligte, Beginn und Dauer.
Nach dem Gespräch wird dokumentiert, wann und wo es stattfand und wie die Beteiligten auseinandergegangen sind.
Orte müssen einsehbar und beleuchtet sein.
Für Hauptamtliche gilt Meldepflicht gegenüber Vorstand oder Dienstaufsicht.
Bei größeren Veranstaltungen wird ein Awareness-Team (mindestens zwei Personen, idealerweise divers) als Ansprechstelle für Situationen von Unbehagen, Diskriminierung oder Übergriffen benannt.
2. Örtliche Gefährdungsrisiken
Der CVJM Landesverband Oldenburg hat seinen Sitz im Souterrain des Landesjugendpfarramtes in Oldenburg. Dort befinden sich mehrere kirchliche Arbeitsbereiche, was zu regelmäßigem Publikumsverkehr führt und besondere Achtsamkeit erfordert.
Das CVJM-Büro liegt am Ende eines Flures und ist nur mit Transponder zugänglich; eine Gegensprechanlage erleichtert die Orientierung. Ziel ist es, täter*innenunfreundliche Strukturen zu schaffen, auch wenn vollständiger Schutz nie garantiert werden kann.
Die Dienst- und Fachaufsicht über dendie Landessekretärin liegt bei demder Landesjugendpfarrerin. Die Arbeit erfolgt in enger Abstimmung mit dem Team des Landesjugendpfarramtes, das ebenfalls ein Schutzkonzept hat. Alle Termine und Raumbuchungen sind über zentrale Kalender einsehbar; Zuständigkeiten werden in einer transparenten Aufgabenmatrix dokumentiert und regelmäßig überprüft.
Externe Veranstaltungen:
Bei Freizeiten, Schulungen oder anderen externen Maßnahmen werden mögliche örtliche Risiken im Vorfeld benannt und Schutzmaßnahmen schriftlich festgehalten – insbesondere, wenn sie über die allgemeinen Regelungen hinausgehen.
3. Strukturelle Gefährdungsrisiken
Der CVJM Landesverband Oldenburg ist Dachverband der Ortsvereine im Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg und Bindeglied zu CVJM Norddeutschland sowie CVJM Niedersachsen. Er ist Teil der Evangelischen Jugend Oldenburg (ejo) und gilt als Verband eigener Prägung.
Struktur und Kontrolle:
Eingetragener Verein mit den Organen Mitgliederversammlung und Vorstand.
Delegierte der Ortsvereine bilden die Mitgliederversammlung, wählen den Vorstand und beschließen die Grundlagen der Arbeit.
Rechenschaft erfolgt über die jährliche Mitgliederversammlung; zur Stärkung der Transparenz ist eine Vertreterin des Oberkirchenrats oder Landesjugendpfarramtes mit Rede- und Stimmrecht im Vorstand.
Ehrenamtliche Struktur:
Die Arbeit lebt vom Engagement Ehrenamtlicher; das Hauptamt koordiniert und begleitet, verfügt aber über begrenzte Ressourcen. Aufarbeitung, Evaluation und Meldung von Verdachtsfällen erfolgen in Kooperation mit CVJM Niedersachsen und der Fachstelle Sexualisierte Gewalt der ELKiO.
Gemeinschaft im CVJM:
Freundschaften und vertraute Beziehungen sind erwünscht und Ausdruck gelingender Gemeinschaft. Zugleich bergen sie Risiken, etwa die Gefahr einer nicht objektiven Wahrnehmung bei grenzüberschreitendem Verhalten. Diese Risiken müssen benannt und im Blick behalten werden.
BESCHWERDEMÖGLICHKEIT
Feedback, Kritik und Beschwerden anzunehmen und ernst zu nehmen ist Ausdruck von Respekt, Vertrauen, Wertschätzung und Achtsamkeit gegenüber anderen Menschen. Jede Rückmeldung – ob Lob, Kritik oder Beschwerde – bietet die Möglichkeit, genauer hinzuschauen, Erfahrungen zu reflektieren und die eigene Arbeit weiterzuentwickeln.
Darum gehören Feedback, Kritik und die Möglichkeit zur Beschwerde selbstverständlich zur Arbeit des CVJM Landesverbandes Oldenburg e. V. Sie werden innerhalb der Angebote aktiv gefördert und als wichtiger Bestandteil einer lebendigen Feedbackkultur eingeübt.
Damit insbesondere junge Menschen die Möglichkeit haben, sich zu äußern, wenn im Umgang miteinander etwas nicht stimmt oder sie sich unwohl fühlen, braucht es klare und transparente Beschwerdewege. Diese sollen ermutigen, sich Rat oder Unterstützung zu holen und gemeinsam mit anderen nach Lösungen zu suchen.
Über das Beschwerdeverfahren können inhaltlich insbesondere folgende Themen eingebracht werden:
- Verstöße gegen den Verhaltenskodex durch ehren- oder hauptamtlich Mitarbeitende,
- pädagogisches Fehlverhalten durch Ehren- oder Hauptamtliche des CVJM Landesverbandes,
- Verstöße gegen gemeinsam vereinbarte Regeln durch Teilnehmende oder Mitarbeitende,
- erlebte Störungen, Irritationen oder unangemessene Situationenim Rahmen von Veranstaltungen oder Begegnungen.
Das Verfahren soll dazu beitragen, Vertrauen zu stärken, Konflikte konstruktiv zu klären und die Qualität der gemeinsamen Arbeit nachhaltig zu sichern.
Hier geht’s zum Online-Beschwerdeformular: https://www.cvjmlvol.de/beschwerdestelle/
Oder alternativ direkt per Mail an beschwerde@cvjmlvol.de
Zugriff auf die Mailadresse des Beschwerdepostfachs hat der leitende Hauptamtliche des Landesverbandes. Sollte dieser selbst von der Meldung betroffen sein, so steht es den Beschwerdeeinreichenden frei, die Meldung auch direkt an den*die Vorsitzende*n des Landesverbandes unter vorsitz[at]cvjmlvol.de zu richten.
SCHULUNGEN
Schulungen sind ein zentraler Bestandteil der Präventionsarbeit im CVJM Landesverband Oldenburg e. V. Sie sind verbindlich für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden und bilden die Grundlage für eine bewusste, achtsame und sichere Haltung im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Ziel der Schulungen ist es,
- eine sensible Haltung und Aufmerksamkeit für mögliche Grenzverletzungen zu fördern oder auch Anbahnungsstrategien (grooming) zu erkennen,
- die Bedeutung und Relevanz des Themas zu verdeutlichen,
- Sicherheit im Reflektieren und Handeln zu vermitteln und
- die Teilnehmenden zu befähigen, in schwierigen Situationen verantwortungsvoll zu reagieren.
Die Schulungen werden von qualifizierten Referent*innen durchgeführt und beinhalten insbesondere folgende Themenbereiche:
- Strategien von Täter*innen,
- Handlungsmöglichkeiten bei Verdacht,
- rechtliche Grundlagen,
- Schutz- und Risikofaktoren,
- Formen und Anzeichen sexualisierter Gewalt,
- Unterstützungs- und Hilfsangebote,
- praktische Umsetzung von Schutzmaßnahmen vor Ort.
Regelmäßige Schulungen für Haupt- und Ehrenamtliche finden fortlaufend statt und werden in Kooperation mit oder von anderen CVJM Landesverbänden und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg nach dem Standard „Hinschauen-Helfen-Handeln“ der EKD durchgeführt. Geeignete Angebote werden durch Multiplikatoren in die Ortsvereine getragen, auf den CVJM kompakt-Treffenund über die Website des Landesverbandes oder dem regelmäßig erscheinenden Newsletter für Abonnenten bekannt gegeben. Außerdem besteht für die Mitarbeitenden des CVJM Landesverbandes jederzeit die Möglichkeit auch fachliche und thematisch passende Angebote von Kooperationspartner (wie z.B. der ELKiO) und externen Anbietern, wie z.B. dem Kinderschutzbund oder den Kreis-Sport-Bünden wahrzunehmen.
Damit wird sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden kontinuierlich und in einem Rhythmus von drei Jahren sensibilisiert bleiben und das Schutzkonzept in der täglichen Arbeit lebendig umgesetzt wird.
PERSONALVERANTWORTUNG
Die Personalverantwortung im CVJM Landesverband Oldenburg wird in besonderer Weise wahrgenommen, um den Schutz aller Beteiligten zu gewährleisten und die Grundsätze des bestehenden Schutzkonzeptes konsequent umzusetzen. Im Rahmen der Potenzial- und Risikoanalyse wurde an einigen Stellen bereits ein Teil der Personalverantwortung beschrieben, sodass an dieser Stelle einzelne Punkte erneut exemplarisch betont werden. Die Umsetzung des Schutzkonzeptes geschieht auch, indem:
- Interessierte vor Aufnahme einer haupt- oder ehrenamtlichen Tätigkeit auf das Schutzkonzept des Landesverbandes sowie auf den geltenden Verhaltenskodex („Ampel“) aufmerksam gemacht werden,
- die zuständige hauptamtliche Fachkraft dasSchutzkonzept erläutert, offene Fragen beantwortet und die Haltung des Landesverbandes verdeutlicht,
- zu Beginn der Tätigkeit eine Selbstverpflichtungserklärung auf das bestehende Schutzkonzept unterzeichnet wird,
- ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach der Voraussetzung von 1 vorzulegen ist,
- während der laufenden haupt- oder ehrenamtlichen Tätigkeit in regelmäßigen Abständen ein erneuertes Führungszeugnis eingefordert wird,
- der*die Mitarbeitende sich regelmäßig (spätestens alle drei Jahre) durch Schulungen neu für die Themen des Schutzkonzeptes sensibilisieren lässt.
Diese Maßnahmen dienen dazu, die gemeinsame Verantwortung für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen verbindlich wahrzunehmen und ein hohes Maß an Transparenz und Sicherheit in allen Personalprozessen zu gewährleisten.
Die Selbstverpflichtung ist unter dem Bereich „DOWNLOADS“ einsehbar.
INTERVENTION
Zum Schutz der uns anvertrauten Menschen ist ein klares, verbindliches und transparentes Vorgehen im Verdachtsfall unerlässlich. Interventionspläne bilden dabei eine zentrale Grundlage für ein sicheres und verantwortungsvolles Handeln aller Mitarbeitenden.
Interventionspläne…
- … beschreiben verbindliche Handlungsschritte im Falle eines Verdachts auf (sexualisierte) Gewalt.
- … werden einrichtungsspezifisch erstellt und allen Mitarbeitenden zugänglich gemacht.
- … schaffen Transparenz für alle Beteiligten.
- … geben Sicherheit im Handeln und schützen sowohl betroffene Personen als auch Mitarbeitende.
- … sind bindend für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden im jeweiligen Verantwortungsbereich.
Umsetzung vor Ort
Der CVJM Landesverband Oldenburg e. V. hat in Zusammenarbeit mit den beiden CVJM Landesverbänden Hannover und Ostfriesland einen gemeinsamen Interventionsplan entwickelt, der allen Mitarbeitenden inhaltlich bekannt ist, ihnen Sicherheit schenkt, wie sie im Verdachtsfall angemessen reagieren und der sicher stellt, dass jede gemachte Meldung auch weiterverfolgt wird.
Zur Sicherstellung einer sensibilisierten Haltung und Handlungssicherheit werden regelmäßig Schulungen durchgeführt. Die Mitarbeitenden nutzen bei Bedarf die Expertise der zuständigen Fachkräfte, um im Sinne des Schutzes aller Beteiligten umsichtig und verantwortungsvoll zu handeln.
ANSPRECHPERSONEN
Die Zuständigkeit für die fachliche Begleitung und Unterstützung von Trägern und Einrichtungen in Fragen des Kinderschutzes liegt bei den Jugendämtern. Außerdem bieten die Orts- bzw. Kreisverbände des Kinderschutzbundes Beratung bei Fragen des Kindeswohls an.
Kinderschutz in Niedersachsen
www.kinderschutz-niedersachsen.de
Ammerland
Landkreis Ammerland – Jugendamt
Ammerlandallee 12, Westerstede, Tel.: 04488 563020
Kinderschutzbund Ammerland
Poststr. 18, Westerstede, Tel.: 04488 523400
Delmenhorst
Stadt Delmenhorst – Jugendamt
Am Stadtwall 10, Tel.: 04221 992480
Kinderschutzbund Delmenhorst
Lange Str. 101, Tel.: 04221 13636
Friesland
Landkreis Friesland – Jugendamt
Lindenallee 1, Jever, Tel.: 04461 9191261
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Varel e. V.
Jürgensstr. 29, Varel Telefon: 04451 6986
Oldenburg Stadt
Stadt Oldenburg – Jugendamt
Bergstr. 25, Oldenburg, Tel.: 0441 2352331 bzw. 2353097
Kinderschutz-Zentrum Oldenburg – Vertrauensstelle Benjamin e. V.
Friederikenstr. 3, Oldenburg, Tel.: 0441 17788
Psychologische Beratungsstelle
– auch für Angehörige sozialer und pädagogischer Berufe Donnerschweer Str. 43, Oldenburg, Tel.: 0441 2353500
Oldenburg Land
Landkreis Oldenburg – Jugendamt
Delmenhorster Str. 6, Wildeshausen, Tel.: 04431 850257
Landkreis Diepholz – Fachdienst 51 Jugend
Prinzhornstr. 4, 49356 Diepholz, Tel.: 05441 976-4243
(für die sich auf dem Gebiet der ELKiO befindenden Kirchengemeinden Stuhr und Varrel)
Kinderschutz-Zentrum Oldenburg – Vertrauensstelle Benjamin e. V.
Fiederikenstr. 3, Oldenburg, Tel.: 0441 17788
Oldenburger Münsterland
Landkreis Cloppenburg – Jugendamt
Eschstr. 29, Cloppenburg, Tel.: 04471 15372
Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Cloppenburg e. V.
Bührener Kirchweg 27, Cloppenburg, Tel. 04471 87252
Landkreis Vechta – Jugendamt
Ravensberger Str. 20, Vechta, Tel.: 04441 8980
Kinderschutzbund Diepholz
Dr.-Wilhelm-Kinghorst-Str. 25, Diepholz, Tel.: 05441 5924991, Bereitschaftshandy: 0160 93104050
Wesermarsch
Landkreis Wesermarsch – Jugendamt
Poggenburger Str. 15, Brake, Tel.: 04401 927275
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Brake e. V.
Bürgermeister-Müller-Str. 13, Brake, Tel.: 04401 4588
Deutscher Kinderschutzbund Nordenham e.V
Herbertstr. 3, Nordenham, Tel.: 04731 22094
Wilhelmshaven
Beratungshotline für alle, die haupt- oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
Tel.: 04421 7479040
Stadt Wilhelmshaven – Jugendamt
Rathausplatz 1, Wilhelmshaven, Tel.: 04421 161424
Beratungszentrum Schlüsselblume
Verein für Beratung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei sexualisierter Gewalt
Weserstraß 192, 26382 Wilhelmshaven, Tel.: 04421 201910
Kirchliche Ansprechpersonen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene innerhalb der
EKD und dem CVJM Landesverband Oldenburg e.V.
Zentrale Anlaufstelle.help
Unabhängige Information für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie.
Die Zentrale Anlaufstelle.help ist bundesweit kostenlos und anonym erreichbar unter der Rufnummer 0800 5040 112 und per E-Mail an zentrale@anlaufstelle.help sowie unter der Internetadresse www.anlaufstelle.help.
Terminvereinbarungen für telefonische Beratungen sind möglich montags von 16:30 bis 18:00 Uhr sowie Dienstag bis Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr.
Vertrauenspersonen und Ansprechpartner*innen bei Fragen zum Thema (sexualisierter) Gewalt und Grenzüberschreitungen im CVJM Landesverband Oldenburg und im CVJM Niedersachsen
- Verena Loges, Landesjugendpfarramt & CVJM Landesverband Hannover,
Archivstraße 3, 30169 Hannover, 0511 1241-569, loges@cvjm-lvh.de - Wimke Keil, CVJM Landesverband Ostfriesland, Hauptwieke 37, 26802 Moormerland
04954 942 087, w.keil@cvjm-ostfriesland.de
Weitere Informationen zu den Ansprechpartner*innen unter https://www.cvjmlvol.de/vertrauenspersonen/
Meldestelle für (sexualisierte Gewalt) im CVJM Landesverband Oldenburg und im CVJM Niedersachsen
- Verena Loges, Landesjugendpfarramt & CVJM Landesverband Hannover,
Archivstraße 3, 30169 Hannover, 0511 1241-569, loges@cvjm-lvh.de - Wimke Keil, CVJM Landesverband Ostfriesland, Hauptwieke 37, 26802 Moormerland
04954 942 087, w.keil@cvjm-ostfriesland.de - Marc Gobien, Landesjugendpfarramt & CVJM Landesverband Oldenburg,
Haareneschstraße 58, 26161 Oldenburg, 0441 7701-450, marc.gobien@cvjm-oldenburg.de
Oder eine Meldung direkt vornehmen unter: https://www.cvjmlvol.de/meldung-intervention/
Beauftragte für Prävention von sexualisierter Gewalt im CVJM Landesverband Oldenburg und dem CVJM Niedersachsen
- Marc Gobien, Landesjugendpfarramt & CVJM Landesverband Oldenburg,
Haareneschstraße 58, 26161 Oldenburg, 0441 7701-450, marc.gobien@cvjm-oldenburg.de
Beraterin für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
– Gina Beushausen, Philosophenweg 1, 26121 Oldenburg, 0441 7701-133,
Gina.Beushausen@kirche-oldenburg.de, www.kirche-oldenburg.de/themen/seelsorge-beratung/sexueller-missbrauch
Meldestelle für sexualisierte Gewalt in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
– Oberkirchenrat Udo Heinen, Philosophenweg 1, 26121 Oldenburg, 0441 7701-151,
meldestelle@kirche-oldenburg.de
Beauftragte für Prävention von sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
– Pfarrerin Julia Neuschwander, Philosophenweg 1, 26121 Oldenburg, 0441 7701-175,
Julia.Neuschwander@kirche-oldenburg.de
Weitere Anlaufstellen außerhalb der Kirche
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
Telefon: 0800 2255-530 (bundesweit kostenlos über Handy und Festnetz)
Fachberatungsstelle gegen Sexualisierte Gewalt
an Mädchen, Frauen sowie trans, inter und nicht-binären Personen
Telefon: 0441 16656 (Beratung auch nach 8a/8b und psychosoziale Prozessbegleitung)
Internet: www.wildwasser-oldenburg.de
Frauenhaus
Telefon: 0441 47981
Internet: www.frauenhaus-oldenburg.de
Männer WohnHilfe e.V.
Telefon: 0162 8783013
Internet: www.maennerwohnhilfe.de
Zartbitter e.V.
Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch info@zartbitter.de
Internet: www.zartbitter.de
Netzwerk ProBeweis
kostenlose, anonyme Spuren- und Beweissicherung nach häuslicher oder sexueller Gewalt
Partnerverbund in vielen Städten Deutschlands. Oldenburg:
MHH – Außenstelle Oldenburg
Institut für Rechtsmedizin, Pappelallee 4, 26122 Oldenburg
Tel.: Gewaltambulanz: 0441-973-8522
Evangelisches Krankenhaus Oldenburg
Frauenheilkunde, Notfallambulanz, Steinweg 13-17, 26122 Oldenburg
Tel.: Notfallambulanz: 0441-236-874
GLOSSAR
Zum besseren Verständnis dieses Schutzkonzeptes wird erklärt, von wem wir unter den hier verwendeten Personen sprechen:
- Mitarbeitende:
Ist der Sammelbegriff für haupt- und ehrenamtliche Personen - Hauptamtliche / hauptamtliche Mitarbeitende:
werden für ihre Tätigkeiten im Verein bezahlt (Gehalt, Honorar, ÜL-Pauschalen). Anstellungsträger ist entweder der CVJM Landesverband Oldenburg e.V. selbst (eigene bezahlte Voll-& Teilzeitkräfte, Nebenamtliche oder auch Honorarkräfte) oder die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg (bei der*bei dem CVJM Landessekretär*in). Diese Personen stehen in einem finanziellen und beruflichen Abhängigkeitsverhältnis zum Landesverband und / oder zur ELKiO. Die Art und die Dauer der Anstellung und die Höhe der Vergütung sind durch einen Arbeits- / Honorar- / Übungsleitervertrag geregelt. - Ehrenamtliche / ehrenamtliche Mitarbeitende:
erhalten für ihre Tätigkeiten im Verein kein Gehalt / Honorar / Entgelt. Für ihre Tätigkeit können sie aber u.U. eine Aufwandsentschädigung (z.B. Fahrtkostenerstattung) erhalten. - Leitung / Leitende:
sind Mitarbeitende (meist ehrenamtlich) mit besonderer Verantwortung - Team:
sind Mitarbeitende (meist ehrenamtliche), die formell einer Leitung unterstehen - Teilnehmende / Teilnehmer*innen:
nehmen an den Angeboten und Maßnahmen des CVJM Landesverbandes Oldenburg e.V. teil. In den meisten Fällen meint dies v.a. Kinder und Jugendliche, also noch minderjährige Personen. Sie sind daher besonders schutzbedürftig. Zusammen mit den volljährigen jungen Erwachsenen bilden Sie die Gruppe der uns anvertrauten Personen - Drittpersonen:
sind Menschen, die keiner der bisher oben genannten Personengruppe zuzuordnen ist. Darunter zählen z.B. Busfahrer, Hausleiter oder auch haupt- oder ehrenamtliche Personen außerhalb des CVJM Landesverbandes Oldenburg. - Vorstand:
sind ehrenamtliche Leitende mit besonderer Verantwortung für die strategische, rechtliche und organisatorische Führung des CVJM Landesverbandes Oldenburg e.V.
Sie vertreten den Verein auch juristisch nach außen, treffen Grundsatzentscheidungen und tragen die Gesamtverantwortung für die Vereinsarbeit. Ihre Tätigkeit erfolgt unentgeltlich, ggf. aber gegen eine Aufwandsentschädigung. - Interventionsteam und Gesamt-Interventionsteam:
ist Teil des Interventionsplanes. Die Zusammensetzung, Rolle und Aufgaben sind in den Erläuterungen zum Interventionsplan beschrieben.
DOWNLOADS (Checklisten, Dokumentationshilfen,...)
Stand: November 2025